Wissen Sie, was Korkengeld ist ?

Wer in einem Restaurant den eigenen Wein mitbringt, zahlt Korkengeld an den Wirt als Ersatz für den Gewinnausfall des Betriebes. Natürlich ist das Verfahren eine private Angelegenheit zwischen Wirt und Gast und muss vorher vereinbart werden. Die Höhe des Korkengelds bestimmt der Wirt, in der Regel beträgt sie den halben Preis der entsprechenden Getränke im Lokal. Vereinbarungen über Korkengeld sind bei Banketten oder Hochzeitsveranstaltungen nicht selten.

Zum Beispiel:

Sie feiern ein Fest in einer Weingegend wie im Rheingau. Nun ist es verständlich, dass das Restaurant nur Weine der umliegenden Weingüter führt. Sie haben aber Gäste, die Weine aus Frankreich, Italien oder Spanien erwarten, zumal da sich deren Rotweine im Charakter erheblich von den Roten aus dem Rheingau unterscheiden.

Da bietet sich das Korkengeld an – wir von Weinhaus-Zahn sind Ihr Partner. Das Vorgehen ist wie folgt:

  • Sie klären mit Ihrem Veranstalter, ob Korkengeld akzeptiert wird
  • Sie vereinbaren den Preis pro Flasche
  • Sie beauftragen uns, rechtzeitig eine vereinbarte Menge Wein zu liefern
  • Wir liefern den Wein am Tage des Festes bzw. 1 Tag vorher
  • Der Veranstalter serviert unsere Weine
  • Der Veranstalter berechnet Ihnen pro geleerte Flasche (pro Korken) das vereinbarte Entgelt
  • Wir holen die nicht verbrauchten Flaschen am Folgetag ab
  • Wir berechnen Ihnen die genutzten Flasche

 

Sprechen Sie uns an, wir klären diese Thema gern mit Ihnen persönlich.

 

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